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Insolvenzarbeitsrecht

Die Beratung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften im Schnittstellenbereich des Insolvenzarbeitsrechts umfasst beispielsweise die folgenden Bereiche:

  • Betriebsratsschulungen zum Thema: Insolvenzarbeitsrecht
  • Insolvenzgeld, Vorschuss auf das Insolvenzgeld, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
  • Ausgestaltung und Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
  • Beratung und Entwerfen von Info-Schreiben an Mitarbeiter, beispielsweise zu Fragen der Kündigung, Betriebsschließung und Betriebsübergang sowie Altersteilzeit in der Insolvenz
  • Beratung und Entscheidungshilfen für Arbeitnehmer und Betriebsräte zum Themenkomplex Transfergesellschaft
  • Beratung und Entscheidungshilfen für Betriebsräte zum Themenkomplex Interessenausgleich mit Namensliste
  • Vertretung von Betriebsräten im Gläubigerausschuss