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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter

Individualarbeitsrecht

Die Beratung erstreckt sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Bereichen des Individualarbeitsrechts, insbesondere

  • Prüfung, Verhandlung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz einschließlich Klagen, Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Zeugnissen
  • Geltendmachung von Urlaubs-, Boni- und anderer arbeitsrechtlicher Ansprüche
  • Abmahnungen, Versetzungen, Befristungen, Altersteilzeit
  • Schwerbehinderten-, Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing, Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
  • Rechtsberatung zum Thema Betriebsübergang mit und ohne Insolvenzbezug

Kollektives Arbeitsrecht

Die Beratung erfasst alle Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Betriebsräten, Schulungen und Vertretung in Einigungsstellenverhandlungen, beispielsweise zu den folgenden Themen

  • Gründung eines Betriebsrats
  • Ausgestaltung und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen
  • alle Fragen zum Thema Mitbestimmung, beispielsweise Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
  • Sachmittel, Schulungen, Kosten
  • Ausgestaltung und Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen